Spenden? Zustiften? Gutes tun!

Finanzielle Förderung ist auch mit kleinen Beträgen eine große Hilfe!

Die seit Jahren niedrige Verzinsung risikoarmer Anlagen macht die Finanzierung des Stiftungszwecks aus dem Zinsertrag des kleinen Stiftungskapitals der Annalise-Wagner-Stiftung (rund 70.000 Euro) zunehmend schwieriger.

Deshalb braucht die Annalise-Wagner-Stiftung die finanzielle Unterstützung durch Spenden und Zustiftungen engagierter Bürger und Unternehmen.

Zeitnah helfen Spenden für den Stiftungszweck, die direkt zur Finanzierung des Stiftungszwecks eingesetzt werden, insbesondere für die Vergabe des Annalise-Wagner-Preises und der Lobenden Anerkennung für junge Autoren.
Jede Spende wirkt unmittelbar, in jeder Höhe.

Langfristig helfen Zustiftungen in das Stiftungskapital, die sofort und für immer in das Stiftungsvermögen eingehen.
Da bei Zustiftungen allein der Zinsertrag wirksam wird, greift diese Form finanzieller Förderung bei größeren Summen.

Formalen Aufwand gibt es für Spenden oder Zustiftungen nicht:
Einfach einen Geldbetrag überweisen an

    Spendenkonto Annalise-Wagner-Stiftung
    IBAN: DE60150502003200012462,
     BIC: NOLADE21NBS,Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

und bei der Überweisung angeben

    „Spende für Annalise-Wagner-Stiftung“
    oder
    „Zustiftung für Annalise-Wagner-Stiftung“.

Annalise-Wagner-Stiftung, Annalise-Wagner-Preis, Annalise-Wagner-Jugendpreis : ... mehr erfahren (PDF)

Der Freistellungsbescheid für 2019 bis 2021 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes Neubrandenburg vom 20.10.2022 liegt vor. Die Annalise-Wagner-Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie fördert im Sinne §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO). Die Annalise-Wagner-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

 

Die Annalise-Wagner-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für dieses Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.


Für ein persönliches Gespräch rund um die Förderung der Stiftungsarbeit stehen Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums gern zur Verfügung.

Ansprechpartner an der Geschäftsstelle der Annalise-Wagner-Stiftung ist Vorstandsmitglied Heike Birkenkampf.

Kontakt:
Annalise-Wagner-Stiftung
c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg
Marktplatz 1
17033 Neubrandenburg
Telefon 0395 / 5551333, Fax 0395 / 5551348
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