Zustiften

Mit einer Zuwendung ab 150 Euro können Sie die Annalise-Wagner-Stiftung als Zustifter fördern. Ihre Zustiftung geht direkt in das Stiftungskapital ein, bleibt ewig erhalten und kann mit ihren Zinserträgen die Stiftungsarbeit besonders nachhaltig unterstützen.

Die Annalise-Wagner-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung gesetzlich verpflichtet, das ihr von Annalise Wagner testamentarisch anvertraute Stiftungskapital in Höhe von 98.081 Mark zu erhalten, Zinsen aus der mündelsicheren Anlage des Stiftungskapitals zu erzielen und mit diesen Zinserträgen sowie Spenden ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Sehr niedrige Zinssätze für mündelsichere Anlagen und sinkende reale Kaufkraft beschränken z. Z. die Wirksamkeit der Zinserträge spürbar. Die Erhöhung des Stiftungskapitals durch Zustiftungen ist deshalb für jede Stiftung „lebensnotwendig“, um die Stiftungsarbeit nachhaltig zu sichern.

Entscheiden Sie sich für eine Zustiftung an die Annalise-Wagner-Stiftung, geht Ihre Zuwendung für ewig in das Stiftungskapital ein, wird nie „verbraucht“, sondern hilft durch ihren Zinsertrag über viele Jahre, Stiftungsarbeit finanziell möglich zu machen. Da erst der Zinsertrag der Zustiftung für die Stiftungsarbeit wirksam wird, sind Zustiftungen ab 150. – Euro sinnvoll.

Damit Ihre Zuwendung als Zustiftung in das Stiftungskapital eingehen darf, muss nachweisbar sein, dass Sie diese besondere Form der Unterstützung wünschen. Bitte vermerken Sie deshalb „Zustiftung“ als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger oder teilen Sie der Stiftung Ihren Entschluss in einem kurzen Anschreiben mit!

Die Annalise-Wagner-Stiftung ehrt, falls nicht anders gewünscht, das bürgerschaftliche Engagement ihrer Zustifter durch ein öffentliches Dankeschön und den Eintrag in die
Zustifter-Ehrentafel in der Neubrandenburger Regionalbibliothek und in der Stiftungs-Homepage, überreicht eine Zustifter-Urkunde und informiert jeden Zustifter regelmäßig über die Stiftungsarbeit.